Aktualisiert am: October 6, 2025
Währung
Euro
Steuern des Arbeitgebers
Rund 29,61 % decken die Kosten für die Sozialversicherung.
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Steuern für Arbeitnehmer
K.A.
Sprache
Deutsch
Datum Format
DD/MM/YYYY
Österreich in Zahlen
Bevölkerung
9 Millionen
BIP
477 Mrd. EUR
Wöchentliche Arbeitsstunden
Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Für die geleisteten Überstunden haben die Arbeitnehmer tagsüber Anspruch auf einen Mindestlohnzuschlag von 50 %. Tarifverträge können einen höheren Lohnzuschlag vorsehen, insbesondere für Überstunden, die nachts oder am Wochenende geleistet werden (in der Regel 100 %).
Nationale Feiertage
4
Schwierigkeitsgrad bei der Einstellung
K.A.
Wöchentliche Arbeitsstunden
Nationale Feiertage
Verlassen Sie
Arbeitnehmer haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, darunter Urlaub, Krankheit, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit. Sie können sich auch freistellen lassen, um ein Kind oder andere nahe Verwandte zu pflegen. Sonderurlaub wird bei Ereignissen wie Heirat, der Geburt eines Kindes, dem Tod naher Verwandter oder einem Umzug gewährt. Der geltende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann weitere Arten von Urlaub vorsehen.
Arbeitsverträge
Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge und -richtlinien vorzulegen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, der Sozialleistungen und der Erwartungen am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen dargelegt sind.
Arten der Beschäftigung
Angestellte, Leiharbeitnehmer, Dienstleistungsverträge und unabhängige Auftragnehmer sind anerkannte Arten von Beschäftigung.
Beschäftigungskosten
Die Beschäftigungskosten belaufen sich auf rund 29,61 % (darin enthalten sind u. a. die Kosten für die Sozialversicherungen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). Für Arbeiter können besondere Zuschläge gelten. Bei bestimmten Versicherungen können die österreichischen Arbeitgeberkosten bei hohen Gehaltssätzen gedeckelt werden.
IC-Klasse-Faktoren
Die Unterscheidung zwischen einem freiberuflichen Dienstleistungsvertrag und einem Dienstleistungsvertrag beruht auf spezifischen Merkmalen. Bei einem freiberuflichen Dienstleistungsvertrag ist die persönliche Abhängigkeit minimal oder nicht vorhanden, der Freiberufler hat die Freiheit, den Arbeitsprozess zu regeln und jederzeit Änderungen vorzunehmen, es besteht keine Anwesenheitspflicht, und der Freiberufler hat das Recht, jederzeit ersetzt zu werden. Im Gegensatz dazu verlangt ein Dienstleistungsvertrag in der Regel die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses, ist mit der Erfüllung dieses Ergebnisses abgeschlossen, und der Leistungsgegenstand ist im Vertrag oft detailliert festgelegt, so dass wenig Raum für weitere Anweisungen bleibt. Auch bei einem Dienstleistungsvertrag ist der Auftragnehmer in der Regel persönlich unabhängig.
Arbeitsleasing
Für die Vermittlung von Kontingent- oder Zeitarbeitskräften an Drittstandorte ist eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz erforderlich.
Anforderungen an den Mindestlohn
In Österreich sind Mindestlöhne oder Mindestgehälter in Kollektivverträgen geregelt, manchmal auch in Mindestlohntabellen. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es jedoch nicht.
Medizinische Leistungen
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Als Entgelt gelten nicht nur Lohn und Gehalt. Es umfasst auch regelmäßige Überstunden oder Zuschläge, die im Durchschnitt berechnet werden.
Zunächst muss der Arbeitgeber den vollen Lohn zahlen, später die Hälfte. In der Zeit der hälftigen Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer auch die Hälfte des Krankengeldes von der Krankenkasse. Wenn die hälftige Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsverhältnis endet, erhält der Arbeitnehmer den vollen Betrag von der Krankenkasse.
Wie lange der Arbeitnehmer das volle Entgelt erhält, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ist für Arbeiter und Angestellte weitgehend gleich.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr fortzuzahlen: im ersten Jahr der Beschäftigung: 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung, dann 4 Wochen halbes Entgelt, ab dem zweiten bis zum 15: 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung, danach 4 Wochen halbes Entgelt, vom 16. bis 25: 10 Wochen volle Lohnfortzahlung, dann 4 Wochen halbes Entgelt, ab dem 26: 12 Wochen volle Entgeltfortzahlung, dann 4 Wochen halbes Entgelt.
Bewährungszeiträume
Die Dauer der Probezeit für Arbeiter und Angestellte ist auf maximal einen Monat begrenzt. Tarifverträge können die Probezeit verkürzen, dürfen sie aber nicht über einen Monat hinaus verlängern.
Kündigungsschreiben
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist entsprechend der Länge der Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen kündigen: im 1. und 2: 6 Wochen; ab dem 3. Beschäftigungsjahr: 2 Monate; ab dem 6. Beschäftigungsjahr: 3 Monate; ab dem 16. Beschäftigungsjahr: 4 Monate und ab dem 26. Beschäftigungsjahr: 5 Monate.
In Tarifverträgen können auch andere Kündigungsfristen geregelt werden.
Abfindung
Das Abfindungsgeld wird auf der Grundlage der Gesamtvergütung berechnet, die ein Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er während der geltenden Kündigungsfrist weiterbeschäftigt worden wäre.
Ab dem 2. Beschäftigungsmonat ist der Arbeitgeber verpflichtet, monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers an die Krankenkasse abzuführen (Teil des Sozialversicherungsbeitrags). Die Krankenkasse leitet diesen Beitrag an die Abfertigungskasse weiter. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese aufgelaufenen Abfindungen zu erhalten.
Pre-Hire Checks
Hintergrundüberprüfungen sind zulässig. Dazu gehören auch Internetrecherchen oder Recherchen auf Social-Media-Plattformen. Eine Weiterverwendung dieser Daten ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie für das Beschäftigungsverhältnis oder dessen Begründung erforderlich ist.
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