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Beschäftigen in Polen

Aktualisiert am: October 6, 2025

Währung

Polnischer Zloty (PLN)

Steuern des Arbeitgebers

Etwa 20,5 % der Bruttolöhne für die Sozialversicherung.

Häufigkeit der Gehaltsabrechnung

Monatlich

Steuern für Arbeitnehmer

K.A.

Sprache

Polnisch

Datum Format

DD/MM/YYYY

Polen in Zahlen

Bevölkerung

38 Millionen

BIP

2 Billionen PLN

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Es gibt einen gesetzlichen Lohnzuschlag in Höhe von 50 % der Grundvergütung für Überstunden am Tag an normalen Arbeitstagen und 100 % für Überstunden in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen.

Nationale Feiertage

11

Schwierigkeitsgrad bei der Einstellung

K.A.

Country Information

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Einstellung

Titel

Titel

Titel

Verlassen Sie

Bezahlte Freizeit

Krankentage

Mutterschaftstage

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Es gibt einen gesetzlichen Lohnzuschlag in Höhe von 50 % der Grundvergütung für Überstunden am Tag an normalen Arbeitstagen und 100 % für Überstunden in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen.

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag
  • Dreikönigstag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Tag der Verfassung
  • Mariä Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Unabhängigkeitstag
  • Weihnachten
  • St. Stephans Tag

Verlassen Sie

Die Beschäftigten haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, darunter Urlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und Sonderurlaub. Sonderurlaub kann sich auf Situationen wie den Tod eines Familienmitglieds, Heirat, Blutspende und andere persönliche Ereignisse beziehen, die in den geltenden Richtlinien oder Tarifverträgen festgelegt sind.

Arbeitsverträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge und -richtlinien vorzulegen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, der Sozialleistungen und der Erwartungen am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen dargelegt sind.

Arten der Beschäftigung

Angestellte, Leiharbeiter und selbständige Unternehmer sind anerkannte Formen der Beschäftigung.

Beschäftigungskosten

Es gibt keine spezifischen Anforderungen an die Beschäftigungskosten.

IC-Klasse-Faktoren

Eine Statusbeurteilung ist vielschichtig und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, so dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um das Ergebnis zu ermitteln. Zu den häufigsten Überlegungen gehören (aber nicht nur) eine Analyse des Grades der Kontrolle, der Unterordnung, der Ausschließlichkeit, des wirtschaftlichen Risikos des Einzelnen, der Integration in die Organisation, der Vergabe von Unteraufträgen und des Rechts auf Vertretung.

Arbeitsleasing

Für die Vermittlung von Kontingent- oder Zeitarbeitskräften an Drittstandorte ist eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz erforderlich.

Anforderungen an den Mindestlohn

Der Mindestlohn in Polen ist gesetzlich festgelegt, wobei etwaige Erhöhungen jährlich bekannt gegeben werden und zum 1. Januar in Kraft treten. Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der Mindestlohn 4.300 PLN.

Medizinische Leistungen

Der Arbeitgeber zahlt für 33 Krankheitstage des Arbeitnehmers im Kalenderjahr. Für diese Zeit zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich 80 %, je nach Grund der Arbeitsunfähigkeit bis zu 100 % des Entgelts des Arbeitnehmers. Jede weitere Krankheitszeit wird von der Sozialversicherungsanstalt finanziert.

Bewährungszeiträume

Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann die Probezeit bis zu 3 Monate dauern. Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es jedoch keine Probezeit.

Kündigungsschreiben

Bei regulären Arbeitsverhältnissen schwankt die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung können die Parteien die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung festlegen. Die Mindestkündigungsfrist beträgt 3 Tage bei Verträgen mit einer Laufzeit von 2 Wochen oder 1 Woche bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Wochen.

Abfindung

Wenn der Arbeitgeber aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen (z. B. Umstrukturierung), einen Aufhebungsvertrag abschließen muss, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von:

der monatlichen Vergütung, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2 Jahre bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war;

der 2-fachen monatlichen Vergütung, wenn der Arbeitnehmer zwischen 2 und 8 Jahren bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war; und

der 3-fachen monatlichen Vergütung, wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Jahre bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war.

Pre-Hire Checks

Einwanderungs- und Arbeitsberechtigungsprüfungen, medizinische Untersuchungen und die Überprüfung der Beschäftigungsgeschichte sind wichtige Schritte, um die Einhaltung der örtlichen Vorschriften zu gewährleisten und die Eignung und den Gesundheitszustand potenzieller Mitarbeiter zu beurteilen.

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