Wichtige Änderungen des Employment Standards Act, die Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten betreffen und im Juli 2025 und Januar 2026 in Kraft treten
Arbeitgeber in Ontario müssen sich auf bedeutende Änderungen des Employment Standards Act, 2000 (ESA) vorbereiten. Die neuen Anforderungen, die sich auf Stellenausschreibungen und die Aufzeichnung von Beschäftigungsverhältnissen auswirken, werden in zwei Phasen eingeführt; die bestätigten Daten für das Inkrafttreten liegen jetzt vor.
Diese Änderungen werden sich auf Arbeitgeber mit 25 oder mehr Beschäftigten auswirken und stellen die jüngsten Bemühungen Ontarios um mehr Transparenz und Fairness am Arbeitsplatz dar.
Wichtiger Zeitplan für die Umsetzung
Die neuen ESA-Anforderungen werden in zwei Phasen in Kraft treten:
- 1. Juli 2025: Anforderungen an Beschäftigungsinformationen für Neueinstellungen (diese Aktualisierung gilt nicht für entsandte Arbeitnehmer, daher ist keine Aktualisierung der vom System generierten Meldungen erforderlich)
- 1. Januar 2026: Anforderungen an die öffentliche Stellenausschreibung
Beide Änderungen gelten nur für Arbeitgeber mit 25 oder mehr Beschäftigten.
Anforderungen an die Stellenausschreibung (gültig ab 1. Januar 2026)
Mit dem Gesetz „Working for Workers Four Act, 2024“ und dem Gesetz „Working for Workers Five Act, 2024“ wurden umfassende neue Anforderungen an öffentlich ausgeschriebene Stellenanzeigen eingeführt. Jüngste Verordnungen haben den Umfang und die Einzelheiten dieser Verpflichtungen präzisiert.
Was gilt als öffentlich ausgeschriebene Stellenausschreibung?
Eine öffentliche Stellenausschreibung umfasst jede externe Stellenausschreibung, die ein Arbeitgeber oder jemand, der in seinem Namen handelt, in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit bekannt macht.
Wichtige Ausnahmen sind:
- Allgemeine Rekrutierungskampagnen, die keine spezifische Stelle ausschreiben
- Allgemeine Stellenausschreibungen ohne spezifische Positionsangaben
- Entsendung nur für bestehende Mitarbeiter
- Stellen, an denen die Arbeit außerhalb Ontarios ausgeführt wird (mit besonderen Bedingungen)
Neue Anforderungen für Stellenausschreibungen
Offenlegung der Vergütungsspanne
Arbeitgeber müssen in Stellenausschreibungen Angaben zur erwarteten Vergütung oder zur Vergütungsspanne machen. Wichtige Details:
- Wenn Sie eine Spanne angeben, darf die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Satz 50.000 $ nicht überschreiten (Beispiel: 70.000 $ bis 120.000 $).
- Das Entgelt umfasst das, was das ESVG als „Lohn“ definiert
- Diese Anforderung gilt nicht für Positionen mit einem erwarteten Jahresgehalt von mehr als 200.000 $.
Kanadische Erfahrung Beschränkungen
Arbeitgeber dürfen in Stellenausschreibungen oder Bewerbungsformularen keine Anforderungen in Bezug auf die kanadische Erfahrung stellen.
Künstliche Intelligenz – Offenlegung
Arbeitgeber, die künstliche Intelligenz zum Screening, zur Bewertung oder zur Auswahl von Bewerbern einsetzen, müssen dies in der Stellenausschreibung offenlegen. Die Verordnung definiert künstliche Intelligenz als „ein maschinengestütztes System, das für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben, die es erhält, Rückschlüsse zieht, um Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen zu erzeugen, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.
Bestehender Leerstand Status
Stellenausschreibungen müssen einen Hinweis darauf enthalten, ob es sich um eine bestehende offene Stelle handelt oder nicht.
Kommunikation nach dem Vorstellungsgespräch
Wenn ein Arbeitgeber mit einem Bewerber ein Vorstellungsgespräch führt, muss er den Bewerber innerhalb von 45 Tagen nach dem letzten Gespräch darüber informieren, ob eine Einstellungsentscheidung bezüglich der Stellenausschreibung getroffen wurde.
Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen
Arbeitgeber müssen Stellenausschreibungen, die dazugehörigen Bewerbungsformulare und die den Bewerbern nach dem Vorstellungsgespräch zur Verfügung gestellten Informationen drei Jahre lang aufbewahren.
Beschäftigungsinformationen für neu eingestellte Mitarbeiter (gültig ab 1. Juli 2025)
Ab dem 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber neuen Arbeitnehmern vor ihrem ersten Arbeitstag oder, wenn dies nicht möglich ist, so bald wie möglich schriftlich bestimmte Informationen zukommen lassen.
Wichtige Ausnahmeregelungen
Diese Anforderungen an die Beschäftigungsinformationen gelten nicht für:
- Arbeitgeber mit weniger als 25 Beschäftigten am ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers
- Leiharbeitnehmer (die von Zeitarbeitsfirmen für zeitlich begrenzte Kundeneinsätze beschäftigt werden)
Erforderliche Informationen
Der Arbeitgeber muss sie zur Verfügung stellen:
- Rechtlicher Name des Arbeitgebers und etwaige andere Betriebs- oder Geschäftsbezeichnungen
- Kontaktinformationen, einschließlich Adresse, Telefonnummer und Kontaktnamen
- Eine allgemeine Beschreibung des Ortes, an dem der Arbeitnehmer seine erste Arbeit verrichten wird
- Anfangsstundenlohn des Arbeitnehmers, sonstiger Lohnsatz oder Provisionsstruktur
- Der festgelegte Zahlungszeitraum und Zahltag
- Eine allgemeine Beschreibung der voraussichtlichen Arbeitsstunden des Arbeitnehmers
Nächste Schritte für Arbeitgeber
Diese neuen Anforderungen bedeuten bedeutende Veränderungen für die Beschäftigungslandschaft in Ontario. Arbeitgeber mit 25 oder mehr Beschäftigten sollten sich jetzt darauf vorbereiten, indem sie:
- Überprüfung der aktuellen Praktiken und Vorlagen für Stellenausschreibungen
- Festlegung von Strategien und Verfahren zur Festlegung von Vergütungsspannen
- Aktualisierung der Einstellungsverfahren zur Berücksichtigung der neuen Offenlegungspflichten
- Einführung von Systemen zur Verfolgung und Aufbewahrung der erforderlichen Aufzeichnungen
- Schulung von HR-Teams und Personalleitern über neue Verpflichtungen
Die Gesetzgebung zu Beschäftigungsstandards entwickelt sich ständig weiter, da die Regierungen auf die sich verändernde Dynamik am Arbeitsplatz reagieren. Diese Änderungen des Ontario ESA spiegeln den allgemeinen Trend zu mehr Transparenz und Arbeitnehmerschutz wider.
People2.0 verfolgt die Entwicklungen in der Gesetzgebung in allen Ländern, in denen wir tätig sind, und stellt sicher, dass unsere Partner zeitnah aktuelle Informationen und praktische Anleitungen für die Umsetzung erhalten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich diese Änderungen auf Ihren Betrieb auswirken können, wenden Sie sich an unser Team unter HRCanada@people20.com.