Spezialist für Mitarbeiterbetreuung (befristeter Einsatz)

Der Employee Care Specialist konzentriert sich darauf, die Zufriedenheit der Mitarbeiter von People2.0 zu erhöhen, indem er außergewöhnliche Professionalität und Kundenservice durch Telefon- und E-Mail-Support, Diagnose und Problemlösung im Zusammenhang mit den Informationssystemen des Unternehmens und den damit verbundenen Dienstleistungen bietet.

Der Employee Care Specialist hilft, unterstützt und schult die Mitarbeiter bei der Nutzung verschiedener Softwareanwendungen für Onboarding, Zeit- und Spesenabrechnungen und Lohnabrechnungsprozesse.

Was Sie zu tun haben werden:

Qualifikationen und Erfahrungen, die wir schätzen:

Vorteile und Standort:

Wie man sich bewirbt:

Über Menschen 2.0

People2.0 ist der weltweit führende Anbieter von flexiblen, mobilen, On-Demand- und Remote-Arbeitsarrangements, einschließlich mobiler Unterstützungslösungen für unabhängige Auftragnehmer. Das globale Netzwerk von firmeneigenen und betriebenen Niederlassungen in den einzelnen Ländern ermöglicht es Talentanbietern, jeden Arbeitnehmer überall und in jeder Form einzustellen. Unabhängig davon, ob Sie lokal oder global einstellen, People2.0 sorgt mit seinen Dienstleistungen als Arbeitgeber (Employer of Record, EOR) und Vermittler (Agent of Record, AOR) dafür, dass die Arbeitnehmer die lokalen und internationalen Vorschriften einhalten. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie People20.com.

People2.0 verpflichtet sich, allen Mitarbeitern und Bewerbern gleiche Beschäftigungschancen zu bieten, ohne Rücksicht auf Ethnie, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Abstammung, Staatsbürgerschaft, Religion, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft, Stillzeit, Geburt oder damit zusammenhängende medizinische Bedingungen), sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige Behinderung, Alter, Veteranenstatus, Status als Mitglied der Streitkräfte in Uniform, Geschlechtsidentität, genetische Informationen (einschließlich Tests und Merkmale) und alle anderen Merkmale, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht verboten sind. Unsere Verpflichtung zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung gilt für alle Personen, die an unseren Tätigkeiten beteiligt sind, und verbietet die ungesetzliche Diskriminierung durch Mitarbeiter, einschließlich Vorgesetzte und Kollegen.

Zur Förderung dieser Verpflichtung hat sich das Unternehmen verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von verbotener Belästigung ist. Daher verbietet das Unternehmen strengstens sexuelle Belästigung und Belästigung von Bewerbern und Mitarbeitern aufgrund eines gesetzlich anerkannten Status, wie oben definiert, oder eines anderen Status, der durch Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze geschützt ist.