unabhängiger Auftragnehmer (IC)

Eine selbständig tätige Person, die vertraglich verpflichtet ist, Dienstleistungen für eine Organisation zu erbringen. Eine IK kann als freiberufliche selbständige Person arbeiten oder als eine Person, die über eine Ein-Personen-Körperschaft angestellt ist. IK sind in der Regel frei, ihre Arbeit nach eigenem Gutdünken auszuführen, wobei sie keine oder nur eine begrenzte Kontrolle darüber haben, wie die Arbeit ausgeführt wird.

Auch bekannt als Auftragnehmer, Vertragsbediensteter, Vertragsarbeiter, Freiberufler oder Selbständiger.