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Schweiz

Beschäftigen in Schweiz

Aktualisiert am: October 6, 2025

Währung

Schweizer Franken (CHF)

Steuern des Arbeitgebers

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung belaufen sich auf etwa 12-16 % der Bruttolöhne.

Häufigkeit der Gehaltsabrechnung

Monatlich

Steuern für Arbeitnehmer

K.A.

Sprache

Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch

Datum Format

DD/MM/YYYY

Schweiz in Zahlen

Bevölkerung

8,6 Millionen

BIP

800 Milliarden CHF

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt zwischen 40 und 42 Stunden pro Woche; Überstunden fallen an, wenn die Arbeitszeit die vertragliche Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschreitet.Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen; unterliegt das aufnehmende Unternehmen einem anderen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung die Arbeitszeitregelung dieses Tarifvertrags für den Arbeitnehmer einhalten.

Nationale Feiertage

9

Schwierigkeitsgrad bei der Einstellung

K.A.

Country Information

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Einstellung

Titel

Titel

Titel

Verlassen Sie

Bezahlte Freizeit

Krankentage

Mutterschaftstage

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt zwischen 40 und 42 Stunden pro Woche; Überstunden fallen an, wenn die Arbeitszeit die vertragliche Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschreitet.Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen; unterliegt das aufnehmende Unternehmen einem anderen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung die Arbeitszeitregelung dieses Tarifvertrags für den Arbeitnehmer einhalten.

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Himmelfahrtstag
  • Pfingstmontag
  • Föderaler Tag des Erntedankfestes
  • Weihnachten
  • St. Stephans Tag

Verlassen Sie

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, darunter Urlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Pflegeurlaub für die notwendige Betreuung von Kindern, Familienangehörigen und Partnern, Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub. Der geltende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann zusätzliche Urlaubsarten vorsehen.

Arbeitsverträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge und -richtlinien vorzulegen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, der Sozialleistungen und der Erwartungen am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen dargelegt sind.

Arten der Beschäftigung

Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer sind unterschiedliche Arten von Beschäftigung.

Beschäftigungskosten

Die Gesamtkosten für die Arbeitgeber hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Kanton des Arbeitgebers, dem Alter und dem Gehalt der einzelnen Arbeitnehmer und dem angebotenen Versicherungsschutz. Die durchschnittlichen Fixkosten liegen zwischen 9,5 und 10,5 %. Die zusätzlichen Beiträge hängen vom Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz des Arbeitgebers ab. Das Minimum der 2. Säule (Rente) wird vom Staat festgelegt, und der Arbeitgeber kann höhere Beiträge anbieten.

IC-Klasse-Faktoren

Berücksichtigt werden das Zivilrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht. Kriterien aus zivilrechtlicher Sicht: Eingliederung des selbständigen Auftragnehmers in eine fremde Arbeitsorganisation (Unterstellungsverhältnis) mit Indizien wie: 1) Weisungsbefugnis des Arbeitgebers (z.B. hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Arbeitsablaufs); 2) persönliche, betriebliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers; 3) ausschließliche (oder überwiegende) Tätigkeit für ein und dieselbe Person; 4) Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, nicht zu einem Arbeitsergebnis; oder 5) Dauerschuldverhältnis, nicht einmaliger Austausch von Vertragsleistungen.

Arbeitsleasing

Für die Vermittlung von Kontingent- oder Zeitarbeitskräften an Drittstandorte ist eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz erforderlich.

Anforderungen an den Mindestlohn

In der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn auf nationaler Ebene. Die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben jedoch einen regionalen Mindestlohn festgelegt. Darüber hinaus enthalten verschiedene Gesamtarbeitsverträge (GAV) Mindestlohnbestimmungen in ihren materiellen Bestimmungen. Einige Mindestlöhne wurden für das Jahr 2025 angehoben.

Medizinische Leistungen

Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach dem ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern während einer bestimmten Zeit im Krankheitsfall den vollen Lohn weiterzuzahlen. Nach dem Obligationenrecht (OR) beträgt die Mindestdauer drei Wochen im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit und danach die Lohnfortzahlung für angemessen längere Zeiträume, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Umständen.

Die meisten Arbeitgeber schließen jedoch eine Krankentagegeldversicherung ab, um ihren Arbeitnehmern bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit Lohn zahlen zu können. Das Krankentagegeld deckt in der Regel 80 % des Lohns des Arbeitnehmers ab, und die Lohnzahlung gilt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, in der Regel jedoch nicht länger als 720 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen.

In Tarifverträgen können zusätzliche Ansprüche vorgesehen werden.

Bewährungszeiträume

Der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Im Arbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wobei die Probezeit auf maximal drei Monate verlängert werden kann.

Wenn der GAV für die Zeitarbeitsbranche gilt, gelten die ersten drei Monate für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag als Probezeit

Kündigungsschreiben

Das Gesetz sieht eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (Kalendertage, nicht Arbeitstage) während der Probezeit vor. Das Gesetz sieht folgende Kündigungsfristen vor: nach Ablauf der Probezeit im 1. Beschäftigungsjahr: ein Monat; im 2. bis einschließlich 9. Beschäftigungsjahr: zwei Monate; ab dem 10. Beschäftigungsjahr: drei Monate, jeweils zum Monatsende. Speziell für die Arbeitskräfteüberlassung bei befristeten Arbeitsverträgen sieht das AVG ausdrücklich folgende Kündigungsfristen vor: 2 Arbeitstage in der Probezeit; 2 Arbeitstage in den ersten 3 Monaten eines unbefristeten Einsatzes; 7 Tage ab dem 4. und bis zum 6. Monat eines unbefristeten Einsatzes; 1 Monat (immer zum gleichen Tag des Folgemonats) ab dem 7.

Abfindung

Abfindungen sind wegen der Abzugsfähigkeit des Arbeitgeberbeitrags zur Pensionskasse nahezu irrelevant, und es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für Abfindungen.

Selbst wenn die Kündigung missbräuchlich war, bleibt sie rechtlich bindend, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Der Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, die auf maximal sechs Monatsgehälter begrenzt ist (wenn die Kündigung als missbräuchlich angesehen wurde).

Pre-Hire Checks

Generell darf der Arbeitgeber nur dann Daten über die Bewerber erheben und verarbeiten und somit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen, wenn dies 1) die Eignung des Bewerbers für das Arbeitsverhältnis betrifft und/oder 2) für die Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich ist.

Die Arbeitgeber können sich an die im Lebenslauf des Bewerbers genannten Referenzen wenden.

Für bestimmte Berufe (z.B. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) und in bestimmten Branchen (z.B. Banken, Versicherungen) können Arbeitgeber von den Bewerbern Auszüge aus 1) dem Betreibungsregister und/oder 2) dem Strafregister verlangen.

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