Aktualisiert am: October 6, 2025
Währung
Euro
Steuern des Arbeitgebers
Etwa 30 % der Bruttolöhne für die Sozialversicherung.
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Steuern für Arbeitnehmer
K.A.
Sprache
Spanisch
Datum Format
DD/MM/YYYY
Spanien in Zahlen
Bevölkerung
47 Millionen
BIP
1,5 Billionen EUR
Wöchentliche Arbeitsstunden
Die Höchstarbeitszeit von Zeitarbeitnehmern, die dem entleihenden Unternehmen/Endkunden zugewiesen werden, entspricht der geltenden Höchstarbeitszeit gemäß dem GAV des Kunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten, die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, sofern im geltenden GAV nichts anderes vorgesehen ist. Überstunden sind in der Regel auf 80 Stunden pro Jahr begrenzt und werden mit 110% des normalen Lohns vergütet, es sei denn, der anwendbare GAV des Kunden sieht etwas anderes vor. Überstunden sollten entweder in Form von Ruhetagen kompensiert oder nach den im geltenden GAV festgelegten Sätzen vergütet werden.
Nationale Feiertage
10
Schwierigkeitsgrad bei der Einstellung
K.A.
Wöchentliche Arbeitsstunden
Nationale Feiertage
Verlassen Sie
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Elternzeit, Familienpflegezeit, Studienurlaub, Abtreibung ohne strafrechtliche Folgen, Heirat, Tod des Ehepartners, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie oder Angehörige bis zum zweiten Grad, Urlaub für Gewerkschaftsführer zur Ausübung ihres Mandats, Adoption und Urlaub für Wahlämter für wirtschaftliche Schulungen, Gesundheits- und Sicherheitsschulungen. Der geltende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann weitere Arten von Urlaub vorsehen.
Arbeitsverträge
Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge und -richtlinien vorzulegen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, der Sozialleistungen und der Erwartungen am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen dargelegt sind.
Arten der Beschäftigung
Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer sind unterschiedliche Kategorien von Arbeitsverhältnissen.
Beschäftigungskosten
Es fallen keine spezifischen Beschäftigungskosten an.
IC-Klasse-Faktoren
Eine Statusbeurteilung ist vielschichtig und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, so dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um das Ergebnis zu ermitteln. Zu den häufigsten Überlegungen gehören (aber nicht nur) eine Analyse des Grades der Kontrolle, der Unterordnung, der Ausschließlichkeit, des wirtschaftlichen Risikos des Einzelnen, der Integration in die Organisation, der Vergabe von Unteraufträgen und des Rechts auf Vertretung.
Arbeitsleasing
Für die Vermittlung von Kontingent- oder Zeitarbeitskräften an Drittstandorte ist eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz erforderlich.
Anforderungen an den Mindestlohn
Die Regierung legt die allgemeinen Mindestlohnanforderungen in der Regel einmal pro Jahr fest. Für 2025 beträgt der nationale monatliche Mindestlohn 1.184,00 € brutto/Monat, wobei 14 Gehälter pro Jahr berücksichtigt werden. Die geltenden Mindestlöhne richten sich stets nach den Tarifverträgen.
Medizinische Leistungen
Die Lohnfortzahlung bei nicht arbeitsbedingter Krankheit oder Verletzung wird vom Arbeitgeber ab dem 4. bis zum 15. Das Krankengeld bei nicht berufsbedingter Krankheit wird ab dem 4. Tag gezahlt, wobei der GAV vom Unternehmen einen Zuschlag für die Tage 0 bis 3 verlangen kann.
Die Sozialversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach bestimmten Prozentsätzen und Regeln ab dem ersten Tag, wenn die Krankheit oder der Unfall mit der Arbeit zusammenhängt (75 % des Gehalts des Arbeitnehmers).
Bei nicht arbeitsbedingter Krankheit zahlt der Arbeitgeber 60 % des Gehalts des Arbeitnehmers vom 4. bis 15. Die Sozialversicherung zahlt 60 % des Gehalts des Arbeitnehmers vom 16. bis 20. Tag und 75 % ab dem 21.
Die Sozialversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom ersten Tag bis zu 545 Krankheitstagen.
Bewährungszeiträume
Die Probezeit für Zeitarbeitnehmer richtet sich nach den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) des Arbeitgeberunternehmens. Für qualifizierte Techniker ist die Probezeit auf 4 Monate festgelegt. Für Arbeitnehmer, die nicht qualifiziert sind, darf die Probezeit 15 Tage nicht überschreiten. Für die übrigen Arbeitnehmer ist die Probezeit auf maximal 45 Tage begrenzt.
Kündigungsschreiben
Im Falle eines Austritts des Arbeitnehmers dürfen die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen die im GAV festgelegten Höchstfristen nicht überschreiten. Für qualifizierte Techniker gilt eine Probezeit von 15 Tagen. Für die übrigen Arbeitnehmer gilt eine Probezeit von 1 Woche. Für befristete Verträge gibt es keine Kündigungsfrist.
Abfindung
Im Falle einer Kündigung wird eine Abfindung gezahlt, die von den Umständen abhängt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am Ende der Vertragslaufzeit haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 12 Tage Abfindung für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Abfindungsbeträge dieselben wie bei unbefristeten Verträgen. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 20 oder 33 Tage Gehalt für jedes Beschäftigungsjahr, wobei die Obergrenze je nach den Vertragsbedingungen bei 12 oder 24 Monatsraten liegt.
Pre-Hire Checks
Einwanderungsprüfungen sind im Allgemeinen für Expatriates erforderlich.
Persönliche Informationen des Personals bedürfen gemäß dem Datenschutzgesetz der Zustimmung des Bewerbers.
Für sensible Informationen, wie z. B. die Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters für die Beantragung von Krankenversicherungsleistungen, ist eine besondere Zustimmung erforderlich.
Kreditwürdigkeitsprüfungen, Strafregisterauszüge, die nur für bestimmte Stellen möglich sind, sind gesetzlich vorgeschrieben und absolut unverzichtbar, um das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten.
Schwangerschaftstests sind in jedem Fall gesetzlich verboten.
Medizinische Untersuchungen oder Gesundheitstests sind vor dem Arbeitsantritt obligatorisch und werden vom Arbeitgeber übernommen, das Personal ist zur Teilnahme verpflichtet.
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