Aktuelles zur Gesetzgebung: Die Niederlande führen eine Zulassungspflicht für Personalleasingunternehmen ein

Zuletzt aktualisiert:

Inhaltsübersicht

Neue Zulassungsanforderungen werden die niederländische Zeitarbeitslandschaft ab 2027 umgestalten

In den Niederlanden werden bedeutende neue Arbeitsmarktvorschriften eingeführt. Das Gesetz über die Zulassung von Arbeitnehmern (WTTA) wird die Arbeitsweise aller Talentvermittlungsunternehmen grundlegend verändern, da ab dem 1. Januar 2027 eine staatliche Zulassung für alle Aktivitäten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung erforderlich ist.

Diese weitreichende Reform betrifft Tausende von Unternehmen, die derzeit ohne behördliche Aufsicht tätig sind, und bringt die Niederlande auf eine Linie mit europäischen Nachbarländern, die bereits eine Lizenzvergabe für Arbeitskräfteanbieter vorschreiben.

Das derzeitige niederländische System funktioniert weitgehend ohne staatliche Aufsicht, wodurch eine Regelungslücke entstanden ist, die fragwürdige Geschäftspraktiken ermöglicht hat. Etwa 16.000 Unternehmen sind im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig, weitere 53.000 sind für die Überlassung von Arbeitskräften registriert, doch nur 4.859 verfügen über eine freiwillige NEN-Zertifizierung, die auf konforme Praktiken hinweist.

Das Ministerium für Soziales und Beschäftigung geht davon aus, dass zwischen 15.000 und 19.500 Unternehmen die neue Genehmigung beantragen werden, was das Ausmaß der Unternehmen verdeutlicht, die derzeit ohne angemessene Aufsicht tätig sind.

Das WTTA führt ein einfaches, aber wirkungsvolles Konzept ein: Wenn Sie in den Niederlanden im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden wollen, benötigen Sie eine vorherige staatliche Genehmigung. Unter Arbeitskräfteüberlassung versteht man die Überlassung von Arbeitnehmern, die unter der Aufsicht und Kontrolle eines Dritten arbeiten.

Die Genehmigungspflicht gilt im Großen und Ganzen für alle Talentanbieter:

  • Zeitarbeitsfirmen und Lohnverrechnungsunternehmen
  • Ausländische Unternehmen, die in den Niederlanden im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind
  • Unternehmen, die Untermietverträge abschließen (Erweiterung der traditionellen Dreierbeziehung um eine vierte Partei)
  • Jedes Unternehmen, das gelegentlich Arbeitnehmer für Arbeiten unter Aufsicht Dritter ausleiht, auch wenn die Arbeitnehmerüberlassung nicht seine Haupttätigkeit ist
  • Jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte ausleiht, unabhängig davon, ob es sich um eine Leiharbeitsfirma handelt oder nicht

Begrenzte Ausnahmen

Nur zwei Kategorien sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen:

  • Innerbetriebliche Leiharbeitsverhältnisse
  • Unternehmen, bei denen die Löhne von Leiharbeitnehmern weniger als 10 % der Gesamtlohnsumme ausmachen und 2,5 Mio. EUR jährlich nicht überschreiten (Befreiung muss beantragt werden)

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen vier spezifische Kriterien erfüllt werden, von denen jedes einzelne die Einhaltung der betrieblichen Vorschriften und die finanzielle Stabilität gewährleisten soll.

1. Einhaltung der Rahmennormen

Die Unternehmen müssen sich an die Normen NEN 4400-1 und NEN 4400-2 halten, die von der niederländischen Stiftung für Arbeitsnormen überwacht werden. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Ordnungsgemäße Verwaltung von Arbeitsverträgen
  • Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht
  • Einhaltung von Wohnstandards bei der Bereitstellung von Wohnraum für Arbeitnehmer

2. Finanzielle Sicherheitsleistung

Eine finanzielle Sicherheitsleistung dient als Garantie für die Einhaltung der Vorschriften:

  • 100.000 € für etablierte Unternehmen
  • 50.000 €, die in zwei Raten für neue Unternehmen mit vorläufigen Anträgen gezahlt werden
  • Mittelrückfluss nach vier Jahren vorschriftsmäßiger Tätigkeit
  • Steuerbefreiung für Unternehmen, die seit vier oder mehr Jahren sauber arbeiten und die Steuern einhalten

3. polizeiliches Führungszeugnis

Alle Bewerber müssen ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate ist. Neue Zeugnisse sind erforderlich, wenn das Führungspersonal wechselt, um eine kontinuierliche Verantwortlichkeit der Führungskräfte zu gewährleisten.

4. SNF-Zertifizierung (Anbieter von Wohnraum)

Unternehmen, die Mietwohnungen für Arbeitnehmer bereitstellen, müssen sich vom SNF zertifizieren lassen, wenn sie unter einen Tarifvertrag fallen. Unternehmen, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, können aus anerkannten Zertifizierungssystemen für Wohnraum wählen.

Das WTTA hat das niederländische Repräsentantenhaus passiert und muss noch vom Senat genehmigt werden. Allerdings gibt es in den Niederlanden derzeit keine aktive Regierung, was den Prozess verzögern könnte. Auch können sich politische Richtungen ändern, was den Zeitplan noch komplexer macht. Der vorgeschlagene Umsetzungszeitplan sieht eine strukturierte Übergangszeit vor:

  • Mitte 2026: Eröffnung der Zulassungsanträge erwartet
  • 1. Januar 2027: Gesetz tritt in Kraft, Genehmigung erforderlich
  • 1. Juli 2027: Ende der Übergangsfrist
  • 1. Januar 2028: Beginn der vollständigen Umsetzung

Diese Termine stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung durch den Gesetzgeber und der aktuellen politischen Entwicklungen, die den endgültigen Zeitplan beeinflussen können.

Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde erhält durch das WTTA erhebliche neue Durchsetzungsbefugnisse, die sich sowohl auf die Anbieter als auch auf deren Kunden auswirken.

Private Prüforganisationen werden die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, während die Arbeitsaufsichtsbehörde zusätzliche Geldbußen und Strafen verhängen kann. Bei den Inspektionen werden die Identität von Unternehmen und Arbeitnehmern, Arbeitsverträge, die Einhaltung von Steuern und die Verpflichtung zur Lohngleichheit überprüft.

Die Sanktionen umfassen:

  • Finanzielle Strafen sowohl für nicht autorisierte Anbieter als auch für Unternehmen, die sie beauftragen
  • Vorübergehende Schließung von Unternehmen bei schweren oder wiederholten Verstößen
  • Keine Schonfrist für Unternehmen, die nach dem Inkrafttreten ohne Genehmigung arbeiten

Vor allem die Kundenunternehmen (Entleiher) sind finanziell haftbar, wenn sie nicht zugelassene Personalleasing-Anbieter beauftragen, wodurch eine gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Lieferkette entsteht.

Wir ergreifen proaktive Maßnahmen, um die nahtlose Einhaltung der neuen Zulassungsanforderungen zu gewährleisten und unsere Kunden bei dieser Umstellung zu unterstützen.

Unsere Compliance-Stiftung

People2.0 verfügt bereits über eine NEN-Zertifizierung und erfüllt weitgehend die Rahmenstandards, die im Rahmen des WTTA erforderlich sind. Diese bestehende Infrastruktur zur Einhaltung der Vorschriften versetzt uns in die Lage, bei der Eröffnung von Anträgen effizient eine Genehmigung zu erhalten.

Initiativen zur Kundenbetreuung

Wir entwickeln Systeme zur Unterstützung der Compliance-Anforderungen unserer Kunden:

  • Pflege einer aktuellen internen WTTA-Lieferantendatenbank mit Echtzeit-Autorisierungsstatus
  • Sofortige Bestätigung des Genehmigungsstatus durch die Kunden
  • Überprüfung und Dokumentation des Zulassungsstatus von Unterauftragnehmern in unserem Netzwerk

Die Wirkung des WTTA hängt von Ihrer Rolle im niederländischen Arbeitsmarktsystem ab.

Für Personalvermittlungsagenturen

Wenn Sie direkt in den Niederlanden tätig sind oder mit niederländischen Partnern zusammenarbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Tätigkeiten den Genehmigungsanforderungen entsprechen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Überprüfung der aktuellen Einhaltung der NEN 4400-Normen
  • Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit für erforderliche Einlagen
  • Bewertung der Partner in der Lieferkette hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit
  • Budgetierung für potenziell höhere Befolgungskosten

Für Unternehmen, die Arbeitsleasingdienste nutzen

Die Kundenunternehmen sind mitverantwortlich dafür, dass ihre Anbieter autorisiert sind. Beachten Sie diese Schritte:

  • Prüfung der derzeitigen niederländischen Personalleasing-Anbieter auf Genehmigungsfähigkeit
  • Verstehen Sie, dass die Nutzung nicht zugelassener Anbieter nach Januar 2028 finanzielle Strafen nach sich zieht
  • Entwicklung von Verfahren zur Überprüfung des laufenden Autorisierungsstatus von Lieferanten

Der Authorization of Workers Act stellt einen grundlegenden Wandel hin zu mehr Verantwortlichkeit und Transparenz auf dem niederländischen Arbeitsmarkt dar. Unternehmen, die diese Veränderungen annehmen und in robuste Compliance-Programme investieren, werden in dem neuen regulatorischen Umfeld erfolgreich sein können.

Der Übergangszeitraum bietet ausreichend Zeit für die Vorbereitung, aber eine proaktive Planung ist unerlässlich. People2.0 ist bestrebt, seine Kunden bei dieser Umstellung zu unterstützen. Unsere bestehende Compliance-Infrastruktur in Kombination mit unserer proaktiven Vorbereitung auf die neuen Anforderungen stellt sicher, dass wir in den Niederlanden weiterhin zuverlässige, konforme Personallösungen anbieten können.

Sind Sie bereit, Ihre Personallösungen zu rationalisieren?

Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung, um zu erfahren, wie die EOR- und AOR-Services von People2.0 Ihre Abläufe optimieren und die Einhaltung von Vorschriften in jedem Markt sicherstellen können.

Verwandte Artikel

Politische Veränderungen in der Strafverfolgung sorgen für Schlagzeilen, aber die gesetzlichen Klassifizierungsstandards bleiben unverändert. Erfahren Sie, warum die Grundlagen der Einhaltung von Vorschriften am wichtigsten sind.
Entdecken Sie, wie ein Agent of Record (AOR) das IC-Management vereinfachen, die Einhaltung von Vorschriften gewährleisten und die Kosten für Ihr Unternehmen senken kann.
Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande schreibt gleichen Lohn für Leiharbeitnehmer vor. Erfahren Sie, wie sich die Änderungen des NBBU-CLA 2026 auf Ihr Unternehmen auswirken.