Aktuelles zur Gesetzgebung: EU setzt neue Standards für Plattformarbeiter und algorithmisches Management

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Bei People2.0 sind wir bestrebt, Sie gut zu informieren und auf Veränderungen vorzubereiten, die sich auf Ihren Betrieb und Ihre Belegschaft auswirken. In den letzten Jahren haben sich digitale Plattformen zu einem zentralen Element unserer globalen Belegschaft entwickelt, was neue Herausforderungen und Chancen für Plattformarbeiter mit sich bringt. Als Reaktion auf diesen Wandel hat die Europäische Union (EU) kürzlich neue Standards für die Beschäftigung und das algorithmische Management angekündigt.

Die neue EU-Gesetzgebung zu Plattformarbeitern verstehen

Der Rat der EU hat kürzlich eine Einigung über die Verbesserung des Beschäftigungsschutzes für Plattformarbeiter erzielt. Diese Richtlinie soll die Transparenz des algorithmischen Managements im Personalwesen erhöhen und sicherstellen, dass automatisierte Systeme unter qualifizierter Aufsicht stehen und dass Arbeitnehmer automatisierte Entscheidungen anfechten können. Darüber hinaus soll sie den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Plattformen arbeiten, genau klären und sicherstellen, dass sie die ihnen zustehenden Arbeitsleistungen erhalten.

Dies ist die erste EU-Rechtsvorschrift überhaupt, die das algorithmische Management am Arbeitsplatz regelt und Mindeststandards zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Millionen von Plattformarbeitern in der EU festlegt.

Die wichtigsten Punkte des Abkommens

  • Transparentes algorithmisches Management: Die Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen wird nun transparenter sein, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer über automatisierte Entscheidungsprozesse informiert werden, die sich auf ihre Einstellung, ihre Arbeitsbedingungen und ihr Einkommen auswirken.
  • Rechtliche Vermutung der Beschäftigung: Ein wichtiger Aspekt dieser Richtlinie ist die Einführung einer Rechtsvermutung für ein Arbeitsverhältnis. Diese wird aktiviert, wenn es Beweise für die Kontrolle und Leitung durch die Plattform gibt, so dass die digitalen Plattformen das Nichtvorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses beweisen müssen.
  • Menschliche Aufsicht: Die Richtlinie verbietet die Verwendung automatisierter Systeme für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten von Plattformarbeitern, wie z. B. biometrischer Daten. Sie garantiert menschliche Aufsicht und das Recht der Arbeitnehmer, automatisierte Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Was das für Sie bedeutet

Diese neue Richtlinie unterstreicht einen Wandel in der Regulierungslandschaft und ein breiteres Engagement für Fairness, Transparenz und Verantwortlichkeit in der digitalen Wirtschaft. Für Unternehmen, die innerhalb digitaler Plattformen oder in Partnerschaft mit diesen tätig sind, erfordert dies einen proaktiven Ansatz bei der Anpassung an diese neuen Standards, die Gewährleistung der Einhaltung und den Einsatz für die Rechte von Plattformarbeitern.

Wie People2.0 Sie unterstützen kann

Wir von People2.0 wissen, dass der Umgang mit Gesetzesänderungen eine Herausforderung sein kann. Wir unterstützen Sie bei dieser Umstellung und bieten Ihnen Fachwissen und Lösungen, die auf diese neuen Anforderungen zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen sind so konzipiert, dass sie den Verwaltungs- und Compliance-Aufwand verringern, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können.

Blick in die Zukunft

Wir verfolgen die formelle Verabschiedung dieser Richtlinie genau und werden Sie auch weiterhin mit aktuellen Informationen und Einblicken versorgen, damit Sie den Anschluss nicht verlieren. Denken Sie daran, dass diese Änderungen mehr als nur rechtliche Anforderungen sind. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Engagement für eine verantwortungsvollere Gestaltung der Zukunft der Arbeit zu zeigen.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt, um weitere Informationen über diese und andere wichtige Entwicklungen in der Gesetzgebung zu erhalten.

Quelle: Rat der Europäischen Union. „ Plattformarbeiter: Rat bestätigt Einigung über neue Regeln zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen „. Letzter Zugriff am 10. April 2024.

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