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Portugal

Beschäftigen in Portugal

Aktualisiert am: October 6, 2025

Währung

Euro

Steuern des Arbeitgebers

Etwa 23,75 % der Bruttolöhne für die Sozialversicherung.

Häufigkeit der Gehaltsabrechnung

Monatlich

Steuern für Arbeitnehmer

K.A.

Sprache

Portugiesisch

Datum Format

DD/MM/YYYY

Portugal in Zahlen

Bevölkerung

10,3 Millionen

BIP

280 Mrd. EUR

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Beschäftigte in leitenden oder aufsichtsführenden Positionen und in Heimarbeit können von der gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzung ausgenommen werden. Für die Befreiung von der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer einen Zuschlag von 25 % auf sein Gehalt erhalten und darf nur bis zu 10 Überstunden pro Woche ohne Überstundenvergütung leisten. Überstunden sind entweder in Form von Ruhetagen auszugleichen oder nach den im geltenden GAV festgelegten Sätzen zu vergüten. Überstundenzuschläge unter der Woche: 25 % für die erste Stunde oder einen Bruchteil davon und 37,5 % pro Stunde oder einen weiteren Bruchteil davon an einem Arbeitstag; oder eine Ausgleichsruhezeit (mit einer Dauer von der Hälfte der regulären Tagesdauer) an den folgenden drei Arbeitstagen. Zuschläge für Überstunden an Wochenenden und Feiertagen: 50 % für jede Stunde oder jeden Bruchteil einer Stunde oder den Gegenwert in Form einer Ausgleichsruhezeit an den folgenden 3 Arbeitstagen.

Nationale Feiertage

9

Schwierigkeitsgrad bei der Einstellung

K.A.

Country Information

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Einstellung

Titel

Titel

Titel

Verlassen Sie

Bezahlte Freizeit

Krankentage

Mutterschaftstage

Wöchentliche Arbeitsstunden

Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Beschäftigte in leitenden oder aufsichtsführenden Positionen und in Heimarbeit können von der gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzung ausgenommen werden. Für die Befreiung von der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer einen Zuschlag von 25 % auf sein Gehalt erhalten und darf nur bis zu 10 Überstunden pro Woche ohne Überstundenvergütung leisten. Überstunden sind entweder in Form von Ruhetagen auszugleichen oder nach den im geltenden GAV festgelegten Sätzen zu vergüten. Überstundenzuschläge unter der Woche: 25 % für die erste Stunde oder einen Bruchteil davon und 37,5 % pro Stunde oder einen weiteren Bruchteil davon an einem Arbeitstag; oder eine Ausgleichsruhezeit (mit einer Dauer von der Hälfte der regulären Tagesdauer) an den folgenden drei Arbeitstagen. Zuschläge für Überstunden an Wochenenden und Feiertagen: 50 % für jede Stunde oder jeden Bruchteil einer Stunde oder den Gegenwert in Form einer Ausgleichsruhezeit an den folgenden 3 Arbeitstagen.

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Tag der Arbeit
  • Portugal-Tag
  • Mariä Himmelfahrt
  • Tag der Republik
  • Allerheiligen
  • Weihnachten

Verlassen Sie

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, z. B. Urlaub im Krankheitsfall, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Studienurlaub, nicht strafrechtlich relevanter Abtreibungsurlaub, Heiratsurlaub und Urlaub beim Tod des Ehepartners, von Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie oder von Familienangehörigen. Darüber hinaus können die Arbeitnehmer auch Anspruch auf Adoptionsurlaub und Kinderbetreuungsurlaub haben. Die spezifischen Urlaubsansprüche können je nach dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) variieren, der zusätzliche Urlaubsarten oder spezifische Bedingungen für diese Urlaube vorsehen kann.

Arbeitsverträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge und -richtlinien vorzulegen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, der Sozialleistungen und der Erwartungen am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen dargelegt sind.

Arten der Beschäftigung

Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer sind unterschiedliche Arten von Beschäftigung.

Beschäftigungskosten

Es gibt keine spezifischen Anforderungen an die Beschäftigungskosten.

IC-Klasse-Faktoren

Eine Statusbeurteilung ist vielschichtig und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, so dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um das Ergebnis zu ermitteln. Zu den häufigsten Überlegungen gehören (aber nicht nur) eine Analyse des Grades der Kontrolle, der Unterordnung, der Ausschließlichkeit, des wirtschaftlichen Risikos des Einzelnen, der Integration in die Organisation, der Vergabe von Unteraufträgen und des Rechts auf Vertretung.

Arbeitsleasing

Für die Vermittlung von Kontingent- oder Zeitarbeitskräften an Drittstandorte ist eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz erforderlich.

Anforderungen an den Mindestlohn

Die Regierung legt die allgemeinen Mindestlohnanforderungen normalerweise einmal pro Jahr fest. Für das Jahr 2025 beträgt der nationale monatliche Mindestlohn 870,00 € brutto (außer für die Azoren und Madeira, die auf 913,00 € bzw. 915,00 € festgelegt sind), wobei 14 Gehälter pro Jahr berücksichtigt werden. Die geltenden Mindestlöhne richten sich stets nach den Tarifverträgen.

Medizinische Leistungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die ersten drei Tage eines nicht berufsbedingten Krankheitsurlaubs zu zahlen. Ab dem 4. Tag wird er von der Sozialversicherung übernommen.

Das Gesetz erlaubt 30 Tage nicht berufsbedingten Krankheitsurlaub pro 12 Arbeitsmonate.

Arbeitnehmer, die sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, haben nach drei Tagen Krankheit Anspruch auf Krankengeld der Sozialversicherung für eine Dauer von bis zu drei Jahren bei berufsbedingter Krankheit.

Arbeitnehmer erhalten bei nicht berufsbedingter Krankheit direkt von der Sozialversicherung Krankengeld zu einem von der Krankheitsdauer abhängigen Satz, der sich wie folgt zusammensetzt

  • 3 bis 30 Tage: 55% der Vergütung der Referenz
  • 31 bis 90 Tage: 60 % der Vergütung der Referenz
  • 91 bis 365 Tage: 70 % der Vergütung des Referenzzeitraums
  • Mehr als 1 Jahr: 75 % der Referenzvergütung

Die portugiesische Sozialversicherung übernimmt keine Kosten für Krankheitsurlaub, wenn die Krankheit oder Verletzung mit der Arbeit zusammenhängt. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitgeber eine Versicherung für arbeitsbedingte Krankheiten/Todesfälle abschließen müssen, die alle Arbeitnehmer abdeckt:

Bewährungszeiträume

Bei befristeten Verträgen eine Frist von 15 Tagen, die sich bei Arbeitsverhältnissen von mehr als 6 Monaten auf 30 Tage erhöht.

Bei unbefristeten Verträgen eine Frist von 90 Tagen für die meisten Arbeitnehmer, 180 Tage für Stellen, die eine hohe Komplexität erfordern, und bis zu 240 Tage für leitende Positionen.

Während der Probezeit können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag ohne Grund, Kündigungsfrist oder Abfindung kündigen, es sei denn, die Probezeit dauert mehr als 60 Tage, dann ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen fällig, oder wenn sie mehr als 120 Tage dauert, dann ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen fällig.

Kündigungsschreiben

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, wenn die Probezeit mehr als 60 Tage dauert, und 15 Tage, wenn sie 120 Tage überschreitet. Außerdem ist der Arbeitnehmer während der Probezeit von der Kündigungsfrist befreit.

Bei befristeten Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage, wenn der Arbeitnehmer weniger als zwei Dienstjahre hat, und 30 Tage, wenn er mehr als zwei Dienstjahre hat.

Bei befristeten Verträgen mit unbestimmter Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als sechs Monaten, 30 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten, aber weniger als zwei Jahren, und 60 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren.

Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 2 Jahren und 60 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren.

Im Falle einer Massenentlassung beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr, 30 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von einem bis weniger als fünf Jahren, 60 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf bis weniger als zehn Jahren und 75 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren.

Abfindung

Im Falle einer Massenentlassung, einer Entlassung aufgrund von Tod oder Insolvenz, einer Betriebsverlegung, einer Nichtanpassung oder des Erlöschens einer Funktion haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 14 Tage Gehalt und Dienstaltersgeschenke für jedes volle Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei Bruchteilen eines Jahres wird die Abfindung anteilig berechnet.

Bei Beendigung eines befristeten oder zeitlich befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Tage Gehalt und Dienstaltersgeschenke für jedes volle Jahr der Betriebszugehörigkeit. Umfasst die Betriebszugehörigkeit auch Bruchteile eines Jahres, wird die Vergütung anteilig berechnet.

Bei Beendigung eines unbefristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 14 Tage Gehalt und Dienstaltersgeschenke für jedes volle Arbeitsjahr. In Fällen, in denen die Betriebszugehörigkeit Bruchteile eines Jahres umfasst, wird die Vergütung ebenfalls anteilig berechnet.

Pre-Hire Checks

Einwanderungsprüfungen sind im Allgemeinen für Expatriates erforderlich.
Persönliche Informationen des Personals bedürfen gemäß dem Datenschutzgesetz der Zustimmung des Bewerbers.
Für sensible Informationen, wie z. B. die Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters für die Beantragung von Krankenversicherungsleistungen, ist eine besondere Zustimmung erforderlich.
Kreditwürdigkeitsprüfungen, Strafregisterauszüge, die nur für bestimmte Stellen möglich sind, sind gesetzlich vorgeschrieben und absolut unverzichtbar, um das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten.
Schwangerschaftstests sind in jedem Fall gesetzlich verboten.
Medizinische Untersuchungen oder Gesundheitstests sind vor dem Arbeitsantritt obligatorisch und werden vom Arbeitgeber übernommen, das Personal ist zur Teilnahme verpflichtet.

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